Die für den 05.02.2021 geplante „persönliche“ Hauptversammlung beim TSV Steinhaldenfeld wird aufgrund der aktuell bestehenden Corona-Verordnung als virtuelles Meeting stattfinden.
Beachtet deshalb bitte Folgendes: Die 48. ordentliche Hauptversammlung des TC Muckensturm e.V. findet als virtuelle Veranstaltung am Freitag, dem 05. Februar 2021 um 20 Uhr statt.
Die Zugangsdaten hierfür haben alle Mitglieder entweder per E-Mail oder per Post erhalten.
Bitte wählt euch am besten schon 5 bis 10 min vorher ein, um den Zugang zu prüfen und rechtzeitig um 20 Uhr online zu sein.
Wichtig ist, dass jeder mit Video am Online-Meeting teilnimmt und den vollständigen und korrekten Vorname und Nachname angibt. Das wird zu Beginn des Meetings nochmals erklärt. Es muss sichergestellt werden, dass die entsprechenden Personen identifiziert werden können und Vereinsmitglieder sind, also auch stimmberechtigt.
Wir laden alle aktiven und passiven Mitglieder ein, an der Versammlung teilzunehmen. Bitte denkt dran: Es wird ein neuer 1. Vorstand gewählt, somit ist eine aktive Teilnahme an der HV gewünscht.
Mit sportlichen Grüßen,
TC Muckensturm e.V.
1. Vorstand
Gez. Steffen Assenheimer
Tagesordnung 48. ordentliche Hauptversammlung des TC Muckensturm e.V. |
TOP 1 – Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden (oder dessen Stellvertreter) TOP 2 – Kassenbericht TOP 3 – Bericht der Kassenprüfer TOP 4 – Bericht des 1. Vorsitzenden (oder dessen Stellvertreter)TOP 5 – Berichte aus den Ressorts TOP 6 – Entlastungen des 1. Vorsitzenden TOP 7 – Neuwahl des 1. Vorsitzenden und des Jugendwarts kommissarisch für 1 Jahr bis zur regulären Wahl des kompletten Vorstandsteams 2022. Vorschlag: 1. Vorsitzender: Christian Nagel Jugendwart: Yildirim Yüksel TOP 8 – Beratung und Beschlussfassung Mitgliedsbeiträge 2022 TOP 9 – Beratung und Beschlussfassung Arbeitsdienste 2021 Hierzu stellt der Vorstand folgenden Antrag: Der Arbeitsdienst der Mitglieder auf der Anlage soll wie folgt gehand habt werden: Jedes aktive Mitglied hat bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem es das 65. Lebensjahr vollendet, in den dafür vorgesehenen Arbeits- und Thekendienste 10 Arbeitsstunden abzuleisten.Thekendienst kann ausschließlich nur von weiblichen Mitgliedern geleistet werden.Arbeitsstunden, die außerhalb der angesetzten Arbeitsdienste auf der Anlage erbracht werden, müssen zuvor mit dem Technischen Leiter abgestimmt sein.Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind 15,00 € zu entrichten. Die Verrechnung der geleisteten Arbeitsdienste bleibt wie bisher bei 10,00 Euro je Stunde. TOP 10 – Beratung und Beschlussfassung über Anträge gem. § 8, Abs. 3 der Satzung des TC Muckensturm e.V. Nach § 8, Abs. 3 der Satzung des TC Muckensturm e.V. müssen Anträge, die in der Hauptversammlung beraten werden sollen, spätestens 2 Wochen vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. TOP 11 – Verschiedenes |